Häufig gestellte Fragen

Wir wissen, dass es manchmal Fragen oder Unklarheiten geben kann und wir möchten sicherstellen, dass Sie alle Informationen erhalten, die Sie benötigen, um das Beste aus unserer Dienstleistung herauszuholen.

Wie kann ich mich der Vereins-Service Münsterland GmbH anschließen?

Sie beauftragen die Vereins-Service Münsterland GmbH vertraglich mit der Wahrnehmung der von Ihnen gewünschten Dienstleistungen.

Aus dem Vertrag werden alle Einzelheiten, insbesondere die gegenseitigen Verpflichtungen, hervorgehen.

Welche Verpflichtungen muss ich eingehen?
  • Sie benötigen einen Telekom-Telefonanschluss, den Sie über die Telekom dauerhaft auf den Anschluss der Vereins-Service Münsterland GmbH umleiten.
  • Sie erhalten eine cloud-basierte Vereinsverwaltungs-Software der Tineon AG, die nach Vertragsende mit allen Daten bei Ihnen verbleibt. Während der Vertragslaufzeit erhält die Vereins-Service Münsterland GmbH die Administratorenrechte für die vereinbarten Dienstleistungen. Sie erhalten Leserechte für alle Bereiche (ohne Ausnahme) und Änderungsrechte für alle Bereiche, die nicht an uns vergeben wurden.
  • Sollten Sie eine digitale Abrechnung des von Ihnen angebotenen Reha-Sports wünschen, benötigen Sie die erforderliche Hard- und Software zur Datenerhebung und -weiterleitung.
  • Mit Vertragsabschluss verpflichten Sie sich zur Zahlung einer einmaligen Gebühr für die Migration Ihrer Mitgliederdaten in Höhe von 0,50 € pro Datensatz für die Mitgliederverwaltung plus ggfs. 0,25 € pro Datensatz für die Abrechnung der Krankenkassenverordnungen.
  • Sie verpflichten sich des Weiteren zur Zahlung der vereinbarten monatlichen Gebühr per Dauerauftrag.
Welche Vorteile habe ich beim Vereins-Service Münsterland GmbH?

Sie befreien sich – sofern gewünscht – von allen administrativen Notwendigkeiten und gewinnen damit die Zeit, die Ihnen bislang für die Entwicklung Ihres Vereins fehlt. Sie erwerben Professionalität, Erfahrung und spezialisiertes Fachwissen für sich und Ihre Nachfolger. Darüber hinaus muss Ihnen Urlaub, Krankheit oder sonstiger Ausfall Ihres Kassierers oder Geschäftsstellenpersonals keine Sorgen mehr bereiten – alles für eine monatliche, kalkulierbare und bezahlbare Gebühr. Als Bonus erhalten Sie als Mitglied der Vereins-Service-Familie Zugang zu vielen zusätzlichen Informationen und Austauschmöglichkeiten (sog. Themen-Stammtische, usw.), die Ihnen bei der Führung Ihres Vereins behilflich sind.

Was kosten die Dienstleistungen der Vereins-Service Münsterland GmbH?

Die monatliche Gebühr ist abhängig von dem Aufwand, der mit Ihrem Verein verbunden ist. Die Basisleistungen kosten regelmäßig weniger als 1 € pro Monat und Mitglied.

Für eine genaue Berechnung benötigen wir einige Angaben. Bitte füllen Sie das bereitgestellte Formular aus und versenden es. Sie erhalten schnellstmöglich eine Berechnung der Kosten für die Basisleistung. Die Kosten für evt. Zusatzleistungen klären wir gerne in einem persönlichen Gespräch. -> Zum Formular

Die Software der Tineon AG kostet monatlich aktuell:

  • Mitgliederverwaltung für Vereine bis 100 Mitglieder   6,90€
  • Mitgliederverwaltung für Vereine mit mehr als 100 Mitgliedern 13,90€
  • Finanzbuchhaltung 29,90 €

Die Software der Fa. NOVENTI myYOLO für die digitale Abrechnung der Krankenkassenverordnungen ist kostenlos. Die benötigte Hardware kann über den Vereins-Service zu günstigeren Konditionen erworben werden.

Für unseren Service und die Gebühren der Fa. NOVENTI myYOLO werden 5,9% der Abrechnungssumme bei der Auszahlung der Krankenkassenleistung einbehalten.

Wie groß muss mein Verein sein?

Jeder Verein kann unsere Dienstleistung buchen, unabhängig von Größe und Fachrichtung.

Kann ich meinen Vertrag mit dem Vereins-Service Münsterland GmbH kündigen?

Welche Kündigungsfristen muss ich beachten?

Der Vertrag mit der Vereins-Service Münsterland GmbH kann nach Ablauf des ersten Jahres immer zum Ende des auf die Kündigung folgenden Monats aufgelöst werden.

Die Kündigung muss schriftlich in Papierform oder per eMail an email info@vereins-service.de durch den geschäftsführenden Vorstand des Vereins erfolgen.